FAQ

THEMA ERGOTHERAPIE

  • Wer darf Ergotherapie verordnen? 
  • Welche Angaben auf der Vorordnung sind dringend erforderlich? 
  • Was kann verordnet werden? 
  • Was sonst noch wichtig ist 

THEMA PHYSIOTHERAPIE

  • Ich möchte Physiotherapie, was muss ich dafür tun? 
  • Ihre Verordnung

Wer darf ERGOTHERAPIE verordnen?

  • Vertragsärzte
  • Fachäztliche Verordnungen sind idr. nicht notwendig
  • Ausnahme: Psychartische Erkrankungen

Welche Angaben auf der Verordnung sind dringend erforderlich?

Neben den Daten, die für die Verwaltung/Abrechnung gebraucht werden (im oberen linken Feld als Patienten-Daten zu finden), sind einige Informationen für die Behandlung unbedingt erforderlich, und somit als Pflichtangaben auf der Verordnung notwendig:

  • Diagnosegruppe und Diagnose (Indikationsschlüssel, ICD10-Ziffer und Nennung der Diagnose im „Klartext“)
  • Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
  • genaue Bezeichnung des Heilmittels (im Wortlaut, die Angabe „A1“ z. B. ist nicht ausreichend!)
  • Anzahl und Frequenz der Leistung

Was kann verordnet werden?

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Erkrankung des Nervensystems
  • Psychische Erkrankungen

Was sonst noch wichtig ist:

  • Jede Verordnung muss ein Kreuz enthalten, ob es sich um eine Erst- oder Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt
  • Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls, muss in jedem Fall eine Begründung unten links, im dafür vorgesehenen Feld enthalten. Dies ist auch dann erforderlich, wenn eine Krankenkasse auf das Genehmigungsverfahren verzichtet hat
  • Aufgrund der „Prüfpflichturteile“ des Bundessozialgerichts (BSG) von 2009 und 2010 müssen die Heilmittelerbringer die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen
  • Maßstäbe dafür sind aus professioneller Sicht erkennbare Fehler und Übereinstimmung mit der Heilmittel-Richtlinie
  • Nach Auffassung des BSG ist eine korrekte Verordnung notwendige Voraussetzung für den Beginn der Behandlung und die Abrechnung der Leistungen

Ich möchte zur Physiotherapie, was muss ich dafür tun?

Schritt 1: Suchen Sie einen Arzt auf:

Wenn Sie Beschwerden haben, kann Ihnen Ihr Arzt zur unterstützenden Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Basis für die Verordnung ist der sogenannte „Heilmittelkatalog“. In diesem Katalog ist aufgeführt, welche Verordnung bei welchem Leiden innerhalb der Physiotherapie als sinnvoll und wirtschaftlich gilt. Hier ist auch festgelegt, wie viele Behandlungen notwendig sind. Benötigen Sie weitere Behandlungssitzungen, kann Ihr Arzt – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

Schritt 2: Wählen Sie den richtigen Physiotherapeuten:

Suchen Sie sich einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe mit der gewünschten Spezialisierung.

Schritt 3: Erhalten Sie Ihren Behandlungsplan:

Bei Ihrem ersten Besuch beim Physiotherapeuten erfolgt in der Regel zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich dann die aktiven oder passiven Behandlungsmethoden ergeben. 

Schritt 4: Physiotherapie – Wie teuer ist das eigentlich?

Als GKV-Versicherter zahlen Sie für jede Verordnung zurzeit  einen Eigenanteil von 10% + 10,- Euro Rezeptgebühr pro Verordnung.

IHRE VERORDNUNG

  • Jede Verordnung muss ein Kreuz enthalten, ob es sich um eine Erst- oder Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt.
  • Eine Verordnung des Regelfalls muss in Jedem Fall eine Begründung unten links, im dafür vorgesehenen Feld enthalten. Die ist auch dann erforderlich, wenn eine Krankenkasse auf das Genehmigungsverfahren verzichtet.
  • Maßstäbe dafür sind aus professioneller Sicht erkennbare Fehler und Übereinstimmungen mit der Heilmittel-Richtlinie.
  • Aufgrund der „Prüfpflichturteile“ des Bundessozialgerichts (BSG) von 2009 und 2010 müssen die Heilmittelerbringer die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.

Nach Auffassung des BSG ist eine korrekte Verordnung notwendige Voraussetzung für den Beginn der Behandlung und die Abrechnung